Einsatz

Im Einsatz ortet die Rettungshundestaffel verschüttete, eingeschlossene und vermisste Personen mittels ausgebildeter und geprüfter Rettungshunde. Sie markiert durchsuchte Schadensstellen und leistet bei Bedarf Erste Hilfe. Bei Bedarf unterstützt und berät der Fachberater Rettungshunde die Einsatzleitung von Feuerwehr und Polizei in den effektivsten Ortungsmethoden und -taktiken.

Die Mitglieder der Rettungshundestaffel werden durch den Gruppenführer Rettungshunde geführt und übernehmen im Einsatz je nach Qualifikation die Funktion des Hundeführers oder Suchgruppenhelfers.

Eingesetzt werden können die Rettungshunde zur Suche nach vermissten Personen in Wald- und Buschgebieten, sowie in unübersichtlichem Gelände (z.B. Maisfeld). Auch unter Trümmern verschüttete Personen können durch unsere Hunde gesucht werden. Ebenso ist die Suche nach vermissten Personen in Uferbereichen von Flüssen und Seen möglich, sofern diese noch am Leben sind, da unsere Rettungshunde nur für die Suche nach lebenden Personen ausgebildet sind. Eine Leichensuche durch uns ist somit ausgeschlossen.

Klassische Einsatzstichworte sind z.B. Suche nach Gebäudeeinsturz,vermisste Person mit Suizidabsicht, Suche nach Explosion, Suche nach vermisster Person / vermisstem Kind, Zugunfall, Flugzeugabsturz oder MANV (Massenanfall von Verletzten) z.B. nach Verkehrsunfall.

Sinnvoll ist ein Einsatz dann, wenn das Suchgebiet grob eingegrenzt werden kann, der Ort des Verschwindens bekannt ist oder eine Sichtung der vermissten Person erfolgt ist.

Von uns werden ausschließlich Hunde eingesetzt, welche über eine gültige Prüfung nach den Richtlinien der Gemeinsamen Prüfungsordnung der Hilfsorganisationen (GemPPO) verfügen. Hierzu müssen die Teams, bestehend aus Hundeführer und Hund, alle 18 Monate eine Einsatztauglichkeitsprüfung bestehen. Diese setzt sich zusammen aus einer Theoretischen Prüfung, einem Verweistest, einer Gehorsamsprüfung und einer Suche nach vermissten Personen entweder in der Fläche (Waldgebiet) oder in Trümmern (Verschüttete). Diese Prüfungsordnung ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe auf Bundesebene aller Hilfsorganisationen. Sie stellt sicher, dass nur qualifizierte Teams zum Einsatz kommen und sich die Ausbildung der Teams der unterschiedlichen Organisationen auf einem vergleichbar hohen Niveau befindet.