Mit Bußgeldern helfen


Starke Hilfe für die Schwachen. Geldauflagen helfen.

Dieses Angebot richtet sich an Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger, die dem Malteser Hilfsdienst Geldauflagen und Bußgelder zuweisen können. Wir sind eine katholische Hilfsorganisation und bundesweit an mehr als 500 Orten vertreten.

Im Mittelpunkt der Arbeit des ehrenamtlich geprägten Malteser Hilfsdienstes steht der christliche Dienst an bedürftigen Menschen. Unsere Helferinnen und Helfer engagieren sich im Katastrophenschutz und Sanitätsdienst genauso wie in der Erste-Hilfe-Ausbildung oder in unseren ehrenamtlichen Sozialdiensten.

Der Malteser Hilfsdienst verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Durch Geldauflagen kann der Malteser Hilfsdienst seine vielfältige Arbeit für Menschen nachhaltig sichern. Auf der folgenden Seite informieren wir Sie über die Verwendung und Verwaltung von Geldauflagen.

Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, Materialien für Ihre Zuweisungen zu bestellen. Ebenso können Sie die Aktenzeichen aus den Oberlandesgerichtsbezirken  einsehen.