Trotz eines gut ausgebauten Rettungsdienstes bedarf es in bestimmten Situationen, wie zum Beispiel Flugzeugabstürzen, Zugunglücken oder Unfällen mit Bussen, der Hilfe besonderer Einheiten und der Verfolgung spezieller Strategien, um schnell und umfassend Hilfe leisten zu können. Die Rede ist vom sogenannten Massenanfall verletzter oder erkrankter Personen (MANV). Geregelt wird das Vorgehen bei MANV-Einsätzen durch eine Dienstanweisung der Berufsfeuerwehr als zuständigem Fachbereich der Stadt Braunschweig, eingebunden sind aber fast alle in Braunschweig tätigen Hilfsorganisationen. Jede der beteiligten Hilfsorganisationen nimmt dabei eine ganz bestimmte Aufgabe wahr und trägt so ihren Teil zu einem gemeinsamen Ganzen bei.
Im Falle eines MANV wird eine Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) Rettungsdienst gebildet. Diese besteht aus der Technischen Einsatzleitung (TEL) und wird um den Abschnitt Rettungsdienst ergänzt. Der Abschnitt Rettungsdienst wird durch einen Technischen Leiter (Führungsdienst der Berufsfeuerwehr) geleitet, dazu kommt der Leitende Notarzt (LNA), der in allen medizinischen Belangen weisungsbefugt ist, und ein Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL), welcher dem Leitenden Notarzt nachgeordnet ist und diesen bei der Sichtung und Erfassung der Patienten sowie bei der Disposition der Rettungsmitteln und Versorgungseinrichtungen (z.B. Krankenhäuser oder Arztpraxen) unterstützt. Der Technische Leiter hält den Kontakt zur Gesamteinsatzleitung.
Der Leitende Notarzt ist ein speziell geschulter Facharzt, der im Rahmen eines Rufdienstes 24 Stunden am Tag für diese Aufgabe bereit steht. In Braunschweig gibt es eine Leitende-Notarzt-Gruppe (LNG), aus deren Mitte der Rufdienst besetzt wird. Dem LNA steht ein Fahrzeug und ein Führungsassistent zur Verfügung. Das LNA-Fahrzeug steht auf der Hauptwache der Berufsfeuerwehr und wird im Alarmfall vom Führungsassistenten des LNA (Beamter des mittleren Dienstes der Berufsfeuerwehr) besetzt. Dieser holt dann den LNA ab und fährt ihn zur Einsatzstelle.
Der Leitende Notarzt ist im Einsatzfall mit einer weißen Weste mit der Aufschrift "Leitender Notarzt" gekennzeichnet
Die Gruppe der Organisatorischen Leitern besteht aus 12 OrgLs. Alle Hilfsorganisationen und die Berufsfeuerwehr stellen mindestens einen OrgL. Für den OrgL gibt es einen 24-Stunden-Rufdienst.
Der Organisatorische Leiter ist im Einsatzfall mit einer blau-weißen Weste mit der Aufschrift "Transportorganisator" gekennzeichnet.
Bei einem MANV kommen neben dem regulär für den Rettungsdienst vorgehaltenen Rettungsmitteln zusätzliche Kräfte zum Einsatz, die überwiegend spezielle Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören vornehmlich die Schnelleinsatzgruppen (SEG). Die Leiter der Schnelleinsatzgruppen sind mit orangenen Westen gekennzeichnet, auf denen der Name der jeweiligen SEG steht. Zum Einsatz kommen die Schnelleinsatzgruppen...
sowie dienstfreies Personal der Berufsfeuerwehr und der am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen. Ihre primäre Aufgabe ist es, Tätigkeiten im Rahmen des MANV wahrzunehmen, sie können aber prinzipiell auch als Einsatzreserve für den regulären Rettungsdienst im Stadtgebiet verwendet werden.
Zunehmend werden auch Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren für Unterstützungsaufgaben der Schnelleinsatzgruppen eingesetzt, beispielsweise als Tragetrupps von Verletztenablagen zum Behandlungsplatz oder zwischen den unterschiedlichen Komponenten des Behandlungsplatzes. Hierbei findet vorwiegend der Fachzug 80 (Personalreserve) Verwendung, der für diese Aufgabe durch die SEG Sanität geschult worden ist.
Generell werden in Braunschweig drei MANV-Alarmstufen unterschieden. Alarmierungsberechtigt ist die IRLS nach eigener Erkenntnislage, jeder Notarzt, ein Einsatzleiter der Feuerwehr oder eine berechtigte benachbarte Gebietskörperschaft.
MANV 1
Diese Alarmierungsstufe wird beispielsweise ausgelöst, wenn
Im Rahmen einer MANV-1-Alarmierung werden der diensthabende LNA und sein Führungsassistent, der OrgL und ein Führungsdienst der Berufsfeuerwehr alarmiert.
MANV 2
Sobald an einer Einsatzstelle 5 oder mehr Patienten notfallmedizinisch versorgt werden müssen, wird die Alarmierungsstufe MANV 2 ausgelöst. Hierbei werden üblicherweise alarmiert:
Weitere Maßnahmen können lageabhängig eingeleitet werden. So kann beispielsweise der reguläre Krankentransport eingestellt werden, so dass diese Fahrzeuge nach der Abwicklung ihrer Einsätze zur Verfügung stehen. Dienstfreie Kräfte der Berufsfeuerwehr und der am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen können aus der Freizeit heraus alarmiert werden. Gleiches gilt für die Mitglieder der Leitenden-Notarzt-Gruppe. Die Schnelleinsatzgruppe Betreuung kann ebenfalls in die Alarmierung einbezogen werden.
Je nach Lage kann die Alarmierung der Kräfte aber auch reduziert werden.
MANV 3
Einige benachbarte Gebietskörperschaften sind vertraglich an das MANV-System der Stadt Braunschweig angeschlossen. Sie können entsprechend auf alle Kräfte des MANV-Konzeptes zugreifen. Eine Alarmierung erfolgt analog zu einer Alarmierung des Stufe MANV 2.