Malteser Hilfsdienst Braunschweig/Katastrophenschutz/MANV

MANV: Massenanfall verletzter oder erkrankter Personen

Trotz eines gut ausgebauten Rettungsdienstes bedarf es in bestimmten Situationen, wie zum Beispiel Flugzeugabstürzen, Zugunglücken oder Unfällen mit Bussen, der Hilfe besonderer Einheiten und der Verfolgung spezieller Strategien, um schnell und umfassend Hilfe leisten zu können. Die Rede ist vom sogenannten Massenanfall verletzter oder erkrankter Personen (MANV). Geregelt wird das Vorgehen bei MANV-Einsätzen durch eine Dienstanweisung der Berufsfeuerwehr als zuständigem Fachbereich der Stadt Braunschweig, eingebunden sind aber fast alle in Braunschweig tätigen Hilfsorganisationen. Jede der beteiligten Hilfsorganisationen nimmt dabei eine ganz bestimmte Aufgabe wahr und trägt so ihren Teil zu einem gemeinsamen Ganzen bei.

Örtliche Einsatzleitung Rettungsdienst

Im Falle eines MANV wird eine Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) Rettungsdienst gebildet. Diese besteht aus der Technischen Einsatzleitung (TEL) und wird um den Abschnitt Rettungsdienst ergänzt. Der Abschnitt Rettungsdienst wird durch einen Technischen Leiter (Führungsdienst der Berufsfeuerwehr) geleitet, dazu kommt der Leitende Notarzt (LNA), der in allen medizinischen Belangen weisungsbefugt ist, und ein Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL), welcher dem Leitenden Notarzt nachgeordnet ist und diesen bei der Sichtung und Erfassung der Patienten sowie bei der Disposition der Rettungsmitteln und Versorgungseinrichtungen (z.B. Krankenhäuser oder Arztpraxen) unterstützt. Der Technische Leiter hält den Kontakt zur Gesamteinsatzleitung.

Der Leitende Notarzt ist ein speziell geschulter Facharzt, der im Rahmen eines Rufdienstes 24 Stunden am Tag für diese Aufgabe bereit steht. In Braunschweig gibt es eine Leitende-Notarzt-Gruppe (LNG), aus deren Mitte der Rufdienst besetzt wird. Dem LNA steht ein Fahrzeug und ein Führungsassistent zur Verfügung. Das LNA-Fahrzeug steht auf der Hauptwache der Berufsfeuerwehr und wird im Alarmfall vom Führungsassistenten des LNA (Beamter des mittleren Dienstes der Berufsfeuerwehr) besetzt. Dieser holt dann den LNA ab und fährt ihn zur Einsatzstelle.

Der Leitende Notarzt ist im Einsatzfall mit einer weißen Weste mit der Aufschrift "Leitender Notarzt" gekennzeichnet

Die Gruppe der Organisatorischen Leitern besteht aus 12 OrgLs. Alle Hilfsorganisationen und die Berufsfeuerwehr stellen mindestens einen OrgL. Für den OrgL gibt es einen 24-Stunden-Rufdienst.

Der Organisatorische Leiter ist im Einsatzfall mit einer blau-weißen Weste mit der Aufschrift "Transportorganisator" gekennzeichnet.

Erweiterter Rettungsdienst

Bei einem MANV kommen neben dem regulär für den Rettungsdienst vorgehaltenen Rettungsmitteln zusätzliche Kräfte zum Einsatz, die überwiegend spezielle Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören vornehmlich die Schnelleinsatzgruppen (SEG). Die Leiter der Schnelleinsatzgruppen sind mit orangenen Westen gekennzeichnet, auf denen der Name der jeweiligen SEG steht. Zum Einsatz kommen die Schnelleinsatzgruppen...

  • SEG Rettung (Johanniter)
    Aufgaben: Unterstützung der Rettungsdienstkräfte im unmittelbaren Schadensgebiet, Einrichtung von Verletztenablagen, Transport von Patienten mit Transportpriorität in Krankenhäuser

  • SEG Sanität (Malteser)
    Aufgaben: Aufbau und Betrieb des Behandlungsplatzes, Bereitstellung medizinischer Logistik und Infrastruktur, Versorgung der Patienten im Behandlungsplatz

  • SEG Transport (ASB)
    Aufgaben: Durchführung der Patiententransporte, Sicherstellung geordneter An- und Abfahrwege, Einrichtung eines Rettungsmittelhalteplatzes, ggf. Einrichtung eines Hubschrauberlandeplatzes

  • SEG Betreuung (DRK)
    Aufgaben: Betreuung, Versorgung und kurzfristige Unterbringung von unverletzten Betroffenen und ggf. der Einsatzkräfte, bei Bedarf Unterstützung der SEG Sanität und der SEG Transport. Wird nur auf Anforderung der Örtlichen Einsatzleitung alarmiert.

sowie dienstfreies Personal der Berufsfeuerwehr und der am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen. Ihre primäre Aufgabe ist es, Tätigkeiten im Rahmen des MANV wahrzunehmen, sie können aber prinzipiell auch als Einsatzreserve für den regulären Rettungsdienst im Stadtgebiet verwendet werden.

Zunehmend werden auch Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren für Unterstützungsaufgaben der Schnelleinsatzgruppen eingesetzt, beispielsweise als Tragetrupps von Verletztenablagen zum Behandlungsplatz oder zwischen den unterschiedlichen Komponenten des Behandlungsplatzes. Hierbei findet vorwiegend der Fachzug 80 (Personalreserve) Verwendung, der für diese Aufgabe durch die SEG Sanität geschult worden ist.

Alarmstufen

Generell werden in Braunschweig drei MANV-Alarmstufen unterschieden. Alarmierungsberechtigt ist die IRLS nach eigener Erkenntnislage, jeder Notarzt, ein Einsatzleiter der Feuerwehr oder eine berechtigte benachbarte Gebietskörperschaft.

MANV 1

Diese Alarmierungsstufe wird beispielsweise ausgelöst, wenn

  • mehr als zwei arztbesetzte Einsatzmittel an einer Einsatzstelle eingesetzt sind
  • ein zeitlich umfangreicher Versorgungsumfang erwartet wird (z.B. Großbrand, schwierige technische Rettung, Geiselnahme etc.)
  • die gesundheitliche Gefährdung eines größeren Personenkreises möglich, aber noch nicht eingetreten ist (z.B. Bombendrohung)

Im Rahmen einer MANV-1-Alarmierung werden der diensthabende LNA und sein Führungsassistent, der OrgL und ein Führungsdienst der Berufsfeuerwehr alarmiert.

MANV 2

Sobald an einer Einsatzstelle 5 oder mehr Patienten notfallmedizinisch versorgt werden müssen, wird die Alarmierungsstufe MANV 2 ausgelöst. Hierbei werden üblicherweise alarmiert:

  • Rettungsmittel des regulären Rettungsdienstes, je nach Verfügbarkeit und Lage
  • der LNA und sein Führungsassistent
  • der Organisatorische Leiter Rettungsdienst
  • der Technische Leiter
  • der Direktionsdienst
  • ein Löschzug der Berufsfeuerwehr zur Unterstützung der rettungsdienstlichen Einsatzkräfte
  • die Schnelleinsatzgruppe Rettung
  • die Schnelleinsatzgruppe Sanität
  • die Schnelleinsatzgruppe Transport

Weitere Maßnahmen können lageabhängig eingeleitet werden. So kann beispielsweise der reguläre Krankentransport eingestellt werden, so dass diese Fahrzeuge nach der Abwicklung ihrer Einsätze zur Verfügung stehen. Dienstfreie Kräfte der Berufsfeuerwehr und der am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen können aus der Freizeit heraus alarmiert werden. Gleiches gilt für die Mitglieder der Leitenden-Notarzt-Gruppe. Die Schnelleinsatzgruppe Betreuung kann ebenfalls in die Alarmierung einbezogen werden.

Je nach Lage kann die Alarmierung der Kräfte aber auch reduziert werden.

MANV 3

Einige benachbarte Gebietskörperschaften sind vertraglich an das MANV-System der Stadt Braunschweig angeschlossen. Sie können entsprechend auf alle Kräfte des MANV-Konzeptes zugreifen. Eine Alarmierung erfolgt analog zu einer Alarmierung des Stufe MANV 2.

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